Bafög-Infos
tl;dr:
Die Rolle des BAFöG-Beauftragten ist es, den Mitwirkungs und Auskunftsflichten (BAFöG § 47 Auskunftspflichten und §48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten) nachzukommen, d.h. i.d.R. diverse Nachweise zu bestätigen, insbesondere:
als Leistungsnachweis nach dem 4. Semester können Sie einfach Ihren LSF-Nachweis an das Studierendenwerk schicken. (Bei Verzögerungen aber Vorsicht, s.u.)
für die für das Auslandspraktikum notwendige Bescheinigung kommen Sie bitte nach der Genehmigung des Praktikums mit dem vorbereiteten Formblatt 6 in meine Sprechstunde.
Weitere Informationen
Disclaimer: Hier stehen Infos/Hinweise, von denen ich annehme, dass Sie für IMIs wichtig sind, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit - Regelungen ändern sich, Sie sind selbst dafür verantwortlich, sich bei den geeigneten Stellen (aktuelle Gesetze, Ämter…) kundig zu machen! Falls Sie hier veraltete oder falsche Informationen finden, schicken Sie mir gerne eine email oder einen Pull-Request.
Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung des Bafögs brauchen, kann ich Ihnen diese Beratungs/Informationsstellen empfehlen:
- RefRat der HU
- Bafög-Rechner (enthält viele gute Informationen)
- Bafög-Infoseite der HTW
- Arbeiterkind
Leistungsbescheinigung nach dem 4. Fachsemester
falls es eine Verzögerung in Ihrem Studium gab - und 80 von 120 ECTS ist ja eine Differenz von 40 ECTS, d.h. mehr als einem Semester mit 30 ECTS - sollten Sie sich beraten lassen oder selbst nachlesen, wie Sie am Besten vorgehen. Falls Sie Gründe für die Verzögerung haben, die als Verlängerungsgründe für den Bafög-Bezug berücksichtigt werden können, sollten Sie diese schon jetzt und nicht erst später geltend machen. Hierzu finden Sie Informationen unter
- https://www.refrat.de/beratung.bafoeg.html (weiter unten auf der Seite, bei Formblatt 5)
- https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-verlaengern.php
wenn es in Ihrem Studium keine nennenswerten Verzögerungen gab, d.h. Sie so gut wie alle Kurse des 4. Semesters haben und vorraussichtlich in der Regelstudienzeit abschliessen, können Sie beim Studentenwerk Berlin/Brandenburg direkt den vom Studierendenservice gestempelten LSF- Leistungsnachweis über die erreichten ECTS einreichen. Da gibt es eine Vereinbarung (80 ECTS sind ausreichend, s.u.). Falls das nicht akzeptiert wird, bitten Sie bitte die Mitarbeiter/in sich mit mir in Verbindung zu setzen bzw. teilen mir das einfach per email mit, und ich hake nochmal nach.
d.h. das Formblatt 5 ist hier nicht notwendig!
wenn Sie Auslandsbafög beantragen, brauchen Sie das Formblatt, da die Beantragung je nach Land, in das Sie reisen, über ein anderes Studentenwerk läuft, lesen Sie bitte auch die weiteren Hinweise zum Auslandspraktikum.
Auslandspraktikum
Für das Auslandspraktikum können Sie Auslandsbafög bekommen, evtl. sogar, wenn Sie im Inland kein Bafög bekommen. Sie sollten sich so früh wie möglich um die Beantragung kümmern. Wichtig ist, dass Sie meines Wissens nicht einfach das Inlandsbafög weiter beziehen können.
Welches Bafögamt zuständig ist, hängt vom Zielland ab. Welches das ist, können Sie hier herausfinden. (Und bewundern Sie dieses hervorragende Beispiel, wie zuviel Interaktivität Informationen schwerer zugänglich macht.)
(diese Seite ist dank des ö nicht gut zu verlinken. ggfs. auf www bafoeg mit ö de gehen und nach ausland suchen, oder den Link von dieser seite probieren: https://www.studentenwerk-berlin.de/studienfinanzierung/bafoeg/infos/ausland/ )
Weiter bietet die private Seite https://www.auslandsbafoeg.de ganz gute Informationen - immer bedenken, kein offizielles Angebot vom Studentenwerk, daher Infos ggfs. nochmal überprüfen.
Weitere Infos
studierendenWERK BERLIN - 11. Leistungsbedingungen und Nachweis: https://www.stw.berlin/finanzierung/baf%C3%B6g-leitfaden/leistungsbedingungen-und-nachweis.html
studierendenWERK BERLIN - BAföG: https://www.stw.berlin/finanzierung/